19 % Premium-Kunden + MwSt
3 % Spotgebühr + MwSt
1. Der Versteigerer fungiert beim Verkauf seiner eigenen Immobilie als Vermittler des Verkäufers. Sofern nicht anders vereinbart, kommt durch den Verkauf der Ware über den Versteigerer ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Die Lose werden in Katalogreihenfolge verkauft. Jede Serie ist nummeriert. Die Namen und Adressen von Käufern und Verkäufern können nach der Transaktion eingeholt werden.
2. Der Auktionator hat das Recht, ein Los zurückzuziehen oder zu teilen. Er kann die Reihenfolge der zum Verkauf stehenden Gegenstände ändern, Personen vom Auktionssaal ausschließen oder alle Gebote ablehnen und bei Fehlern oder Streitigkeiten erneut bieten.
3. Alle Lose stehen vor dem Verkauf zur persönlichen Besichtigung zur Verfügung. Termine und Uhrzeiten sind im Katalog aufgeführt. Potenzielle Käufer werden dringend gebeten, jeden Artikel, der sie interessiert, persönlich zu besichtigen. Bei den Auflistungsbeschreibungen handelt es sich ausschließlich um Meinungsäußerungen. Die Beweise werden nach bestem Wissen beschrieben und teilweise wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. Die Gebühren stellen subjektive Schätzungen dar. Die Darstellung stellt keine Feststellung eines Sachverhalts gemäß §§ 443 BGB dar. Daher haftet der Auktionator nicht für Sachmängel. Sobald ein Artikel entfernt wurde, können keine Ansprüche oder rechtlichen Einwände jeglicher Art geltend gemacht werden. Sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist, wurden die Artikel nicht funktionsgeprüft. Transformatoren und Verteilergeräte entsprechen nicht den modernen elektrischen Standards. Als Sammlerstück verkauft. Für die technische Korrektheit der Ware übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Sofern nicht anders angegeben, werden Steiff-Plüschtiere ohne Knöpfe, Etiketten oder Fähnchen verkauft. Großhandelsartikel können nicht storniert werden. Bei gemischten Serien mit mehr als 10 Stück betragen die Mengenangaben ca. Begriffe werden nur stichprobenartig geprüft (Prüfen)
4. Soweit der Auftraggeber und der (zuschlagsberechtigte) Bieter keine gegenteilige Erklärung abgeben, stellen sie sicher, dass sie den Katalog und die darin angebotenen Artikel erhalten, die den Zeitraum von 1933 bis 1945 betreffen und unter die §§ fallen. § 86, 86a StGB, nur für besondere Zwecke. Im Einzelnen beschrieben ist dies in § 86 Abs. 1 StGB. 3 StGB. Was sind: politische Information/Bildung, Schutz vor Verfassungswidrigkeit und Verfassungswidrigkeitsversuchen, wissenschaftliche und künstlerische Geschichtsforschung, Informationen und Berichte zu Tagesereignissen oder Ereignissen aus der Militärgeschichte –
Kalifornien/Verfassungswissenschaft. Der Einbringer/Auktionator bietet den Gegenstand lediglich an
unterhalb dieser Objekte. Bieter verpflichten sich, Gegenstände ausschließlich aus den oben genannten Gründen zu erwerben. Darüber hinaus verpflichtet er sich, diese nicht für Werbegeschäfte, insbesondere im Sinne des § 86a StGB, zu verwenden.
5. Mündliche oder schriftliche Angebote sind in Euro zu bezahlen. Gebote müssen mindestens einen Tag vor der Auktion schriftlich abgegeben werden. Angebote werden in Schritten von mindestens 10 % beworben. Es liegt im alleinigen Ermessen des Auktionators, die Art und Weise der Gebotsabgabe zu ändern. Die angegebenen Preise sind Mindestpreise. Angebote unterhalb des Mindestpreises werden nicht berücksichtigt. Lose ohne Mindestpreis (O.L.) werden nach dem höchsten schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Angebot verkauft.
6. Der Auktionator schlägt ein drittes Mal zu, um anzuzeigen, dass das Höchstgebot angenommen wurde, und Käufer und Verkäufer, vertreten durch den Auktionator, unterzeichnen den Kaufvertrag. Es muss sofort angefochten werden und im Falle eines Widerspruchs erneut angeboten werden. Liegen mehrere Gebote für den gleichen Betrag vor, entscheidet der Auktionator durch das Los. Lieferung abgeschlossen bis
DHL – Pakete auf Gefahr des Käufers
7. Der Kauf in großen Mengen beinhaltet eine Verpflichtung zur Übernahme. Daher liegt die Verantwortung für die Ware direkt beim Käufer. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder der Zerstörung der gekauften Waren.
8. Verkaufte Gegenstände werden bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Auktionator geschuldeten Beträge zurückgehalten. Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Käufers.
9. Käufer, die an der Auktion teilnehmen, haben den Kaufpreis am Tag des Zuschlags in bar zu zahlen, zuzüglich Mehrwertsteuer auf das Käuferaufgeld
Versteigerung an den Auktionator oder eine autorisierte Person. Abwesende Bieter erhalten eine Rechnung mit dem Erstpreis zuzüglich Käuferprovision und Mehrwertsteuer, zahlbar innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist. Die Versandkosten trägt der Käufer nach Erhalt der Buchfreigabe durch die Bank des Käufers. Versand, d.h. Reis. Porto und Bearbeitungsgebühr werden basierend auf der Gesamtzahl der Sendungen und dem Bestimmungsort berechnet. In Deutschland betragen sie 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro, 25 Euro und 30 Euro für Gesamtbeträge bis 500 Euro, 2.500 Euro, 5.000 Euro, 10.000 Euro und 15.000 Euro. Die entsprechenden Preise betragen EUR 20, EUR 30, EUR 40, EUR 45 und EUR 50 für europäische Länder, EUR 50, EUR 60, EUR 70, EUR 80,- und EUR 90,- für europäische Länder im Ausland. Diese Preise für unsere Partnertransporteure gelten nur für ein Paket. Für unsere Kunden aus dem Ausland wird jedes weitere Paket separat in Rechnung gestellt. Unsere deutschen Kunden erhalten unfrankierte Pakete. Eine zusätzliche Versicherung obliegt dem Käufer. Die oben genannten Preise gelten nicht für übergroße Artikel, die tatsächlichen Kosten trägt der Kunde.
10. Durch das Aufgeld des Käufers in Höhe von 19 % des Erstpreises zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer auf die Provision beträgt die Gesamtprovision des Auktionators 22,61 %. Bei schriftlichen Angeboten fällt eine zusätzliche Gebühr von 1,- Euro pro Los an. Die Höhe der Mehrwertsteuer und zusätzlicher Gebühren für Lieferungen werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Während der Auktion ausgestellte Rechnungen können fehlerhaft sein und müssen vom Käufer unverzüglich überprüft werden.
11. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Auktion, beim Auktionsleiter geltend zu machen. Sie werden an den Verkäufer gesendet.
12. Hält der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht ein, stehen dem Versteigerer folgende Rechte bzw. Rechtsbehelfe zu:
- Berechnen Sie Zinsen auf den gesamten fälligen Betrag in Höhe von 1,5 % pro Monat
Falls der Kauf unbezahlt bleibt.
- Bereitstellung des Lagers gegen eine Gebühr von 15 Euro pro Monat auf Kosten des Kunden. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass diese Kosten nicht entstanden oder niedriger als gefordert waren.
- Aufhebung aller Rechte des Käufers aus dem Grundstückskauf.
- Verschieben Sie den Weiterverkauf des Grundstücks. Sollte dies zu einem niedrigeren Preis führen, fordern Sie vom Käufer den Restbetrag sowie alle anfallenden Kosten
Bezüglich der Nichtzahlung durch den Kunden.
- 25 % des Gesamtpreises des Hammers für Schäden aufgrund von Lieferunterbrechungen.
- Behält sich das Recht vor, eine höhere Entschädigung zu verlangen. Käufer haben das Recht nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vom Auktionator behauptet.
13. Der Auktionator hat das Recht, im Namen des Verkäufers ein Gerichtsverfahren gegen den Käufer einzuleiten, um alle fälligen Beträge und Kosten dieses Verfahrens zurückzufordern.
14. Schadensersatzansprüche gegen den Auktionator wegen Verzug, Unterlassung, offensichtlicher Vertragsverletzung, falscher Verträge, unerlaubter Handlungen und Schäden an verkauften Losen werden nicht ersetzt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für durch Aufkleber verursachte Lackschäden übernimmt der Auktionator keine Haftung.
15. Aufgrund der zunehmenden Anzahl schriftlicher Angebote sind Fehler in der Datenverarbeitung und Wiedergabe möglich. Dies führt letztendlich dazu, dass viele Lose nicht vom Meistbietenden gewonnen werden, was selten vorkommt. Weil das Auktionshaus das nicht kann
dafür verantwortlich und verweigert daher die Zahlung einer Entschädigung.
16. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den freien Verkauf nach der Auktion.
17. Jeder Gast ist für den von ihm verursachten Schaden verantwortlich. Unser Vertrieb erfolgt in unseren eigenen Werken, über die wir die Kontrolle haben. Der Auktionsleiter kann Personen ohne Angabe von Gründen vom Auktionsgebiet bzw. von der Teilnahme an der Auktion ausschließen.
18. Urheberrecht aller Bilder, Illustrationen und schriftlichen Materialien
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Katalogs ist dieses Los alleiniges Eigentum des Auktionators und Verkäufers. Gleiches gilt für alle unveräußerlichen und vererblichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der Kunde oder eine andere Person kann diese Rechte nicht ausüben. In keinem Fall, auch nach der Auktion, darf der Käufer es nicht nutzen
Elektronische Medien und Kataloge. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung führt ohne Nachweis zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Kunden.
19. Trotz der Verwendung der neuesten Technologie kann es bei Fotos zu chromatischen Aberrationen kommen. Für die Genauigkeit der Farbwiedergabe können wir leider keine Garantie übernehmen. Wir empfehlen daher dringend, dass Sie sich jedes Produkt, an dem Sie interessiert sind, persönlich ansehen. Reklamationen aufgrund von Farbabweichungen werden nicht akzeptiert.
20. Die Auktionsteilnehmer akzeptieren die vorstehenden Bedingungen durch mündliches oder schriftliches Gebot.
21. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Worms, Deutschland.
22. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen, die weiterhin in Kraft bleiben.
23. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung dieser Geschäftsbedingungen der maßgebliche und verbindliche Text.
24. Alle Preise verstehen sich in Euro.